Seniorenwegweiser Kulmbach
3. Wohnen & Pflege im Alter 42 Pflegebedürftigkeit und Leben in der eigenen Woh- nung sind durchaus kein Widerspruch. Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen bieten umfas- sende Versorgung in der Alten- und Krankenpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes. Einige Dienste bieten darüber hinaus auch zusätzliche Betreu- ungsleistungen an. Dazu gehören verschiedene Hil- Ambulante Pflegedienste fen bei der Alltagsgestaltung, z.B. Spazierengehen oder Vorlesen. Leistungen der ambulanten Pflegedienste werden von der Pflegeversicherung bis zu einer gewissen Höhe übernommen, sofern die Einstufung in einen Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt. Informationen zu den Leistungen finden Sie auf der Seite 51. Die ambulanten Pflegedienste bieten umfassende Versorgung in der Alten- und Krankenpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes. © Peter Maszlen | stock.adobe.com
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