Seniorenwegweiser Kulmbach

2. Beratung und Information 35 fassen Sie eine Betreuungsverfügung. Damit kön- nen Sie Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit treffen. Mit einer Betreuungsverfügung nehmen Sie Ein- fluss auf die Auswahl der betreuenden Person und die Führung der Betreuung. Nehmen Sie in die Betreuungsverfügung alles auf, was von einer eventuell zukünftig bestellten Betreuung beach- tet werden soll. Dies könnten beispielsweise Ihre Lebensgewohnheiten, die Auswahl der Wohnein- richtung und vieles mehr sein. Die Patientenverfügung Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. Es empfiehlt sich, eine Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Er kann Ihnen am besten erklären, welche Maßnahmen in welchen Situationen mög- lich sind und welche Chancen und Risiken beste- hen. Dann können Sie abwägen, welche Entschei- dung am besten zu Ihren Wertevorstellungen passt. Eine Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärzte und das Behandlungsteam. Da die Erklärungen nur schwer so genau zu formulieren sind, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsor- gevollmacht ergänzt wird. Denn der Bevollmäch- tigte ist dann in der Lage, den in der Patienten- verfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Zentrales Vorsorgeregister Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenver- fügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefun- den werden? Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkun- den im Betreuungsfall gefunden werden: Einfach, schnell und sicher. Sie können Vollmacht oder Betreuungsverfügung einschließlich der Patientenverfügung bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkam- mer gegen Gebühr eintragen lassen. Weitere Infor- mationen und Antragsformulare erhalten Sie von der Bundesnotarkammer. Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - Postfach 08 01 51, 10001 Berlin Tel. (0800) 3550500 (gebührenfrei) www.vorsorgeregister.de

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