Seniorenwegweiser Kulmbach

2. Beratung und Information 34 Vollmachten und Verfügungen Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie für den Fall einer zukünftigen Hilfsbedürftigkeit vor und vermeiden so eine dann gegebenenfalls notwen- dige gesetzliche Betreuung (siehe Seite 32) . Mit einer solchen Vollmacht können Sie einer von Ihnen selbst ausgewählten Vertrauensperson für die von Ihnen festgelegten Bereiche des täglichen Lebens Vertretungsvollmacht erteilen. Die Vollmacht kann sich auch auf alle Lebensbereiche erstrecken. Sobald Sie die Vollmacht unterzeichnet haben, ist diese gültig und kann von der Person der Sie die Vollmacht erteilt haben, genutzt werden, es sei denn Sie haben Einschränkungen verfügt. Soll die Vollmacht auch zum Erwerb oder der Veräußerung von Grundbesitz erteilt werden, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Die Betreuungsverfügung Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Voll- macht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann ver- Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation kommen, in der ein eigen- verantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die selbstverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Mit entsprechenden Vollmachten kann man aber bereits „in gesunden Tagen“ Vorsorge treffen. Mit einer Vollmacht kann man „in gesunden Tagen“ Vorsorge treffen. © imagesbavaria/123RF.com

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