Seniorenwegweiser Kulmbach

2. Beratung und Information 31 An die letzten Dinge möchten viele zu Lebzeiten noch nicht denken – mit fatalen Konsequenzen: Nicht nur bei einem plötzlichen Tod stehen die Hinterbliebenen häufig vor dem Rätsel, was mit dem Erbe zu geschehen hat. Frühzeitige Rege- lungen könnten Verwirrungen und Streitigkeiten verhindern, wenn sie den gesetzlichen Regelun- gen genügen. Obwohl das Erbrecht, das imBürgerlichen Gesetz- buch (BGB) geregelt ist, für den Laien kompliziert erscheint, gibt es ein paar einfache Grundsätze. So erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben Pflichtteilsansprüche. Auch der testamen- tarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nach- kommen. Eine häufig gestellte Frage: Wie hat ein Testa- ment auszusehen, damit es Gültigkeit erlangt? Zunächst gibt es das privatschriftliche oder hand- schriftliche Testament. Es muss tatsächlich vom Erblasser persönlich und handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein. Der Wille muss klar und unmissverständlich ausgedrückt werden. Wich- tig ist die Nennung der Erben und die Verteilung des Erbes. Auch Ort und Zeitpunkt des Verfassens sollten enthalten sein, für die Gültigkeit ist dies jedoch nicht zwingend notwendig. Damit könnten bei Vorliegen mehrerer Testamente aber Missver- ständnisse vermieden werden. Laut Stiftung Warentest sind über 90% aller hand- schriftlichen Testamente fehlerhaft. Zahlreiche Irr- tümer im Erbrecht sind Ursache für die fehlerhaf- ten Testamente. Mehrere Möglichkeiten der Gestaltung Ehepaare können in einem sogenannten gemein- schaftlichen Testament ihren letzten Willen hand- schriftlich bekunden, auch hier sind die Unter- schriften der Erblasser erforderlich. Die Alternative ist ein von einem Notar beurkundetes Testament oder aber ein Erbvertrag. Grundsätzlich lässt sich das Testament jederzeit aufheben oder erneuern und abändern. Ist aber ein gemeinschaftliches Tes- tament mit dem Ehepartner errichtet worden, kann man sich nur eingeschränkt davon lösen. Noch mehr Bindungswirkung entfaltet der Erbver- trag. Hier können auch die gesetzlichen Erben mit einbezogen werden, die eventuell auf ihre Erbteile oder sogar auf ihre Pflichtteile ganz oder teilweise wirksam verzichten. Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt Lassen Sie sich ausführlich durch einen Rechts- anwalt oder Notar beraten. Besonders bei Immobi- lienbesitz ist die Beratung durch einen facherfahre- nen Rechtsanwalt zu empfehlen. Rechtssicherheit zahlt sich aus! Auch Erben will gelernt sein - die Nachlassregelung

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=