Seniorenwegweiser Kulmbach

5. Darüber hinaus... 68 Viele Menschen, die sich für eine Erdbestattung ent- schieden haben, machen sich Gedanken über die Pflege ihrer Grabstätte, deren Ruhezeit üblicher- weise 25 Jahre beträgt. Für die meisten Hinterblie- benen ist es selbstverständlich, dass sie sich um die Gräber ihrer Angehörigen kümmern. Wenn Sie alleine leben oder Ihre Kinder weit entfernt wohnen, können Sie auch schon zu Lebzeiten Vorsorge für die Grabpflege treffen. Mit einem Grabpflegevertrag können Sie die Grab- pflege vertraglich regeln. Beim Abschluss von Grab- pflegeverträgen ist es möglich, die für die gesamte Ruhezeit eines Grabes anfallenden Pflegekosten im Voraus zu zahlen. In dem vom Erblasser abge- schlossenen Grabpflegevertrag kann auch vorgese- hen sein, dass die Pflegekosten seinemNachlass zu entnehmen sind. Durch eine solche Vereinbarung werden die nach dem Tod des Erblassers zu zahlen- den Beträge zu Nachlassverbindlichkeiten, für die Erben haften. Für weitere Informationen zur Dauer- grabpflege wenden Sie sich an eine Friedhofsgärt- nerei oder die Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner. TBF Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner mbH Sigmund-Riefler-Bogen 4, 81829 München Tel. (089) 1786-710 www.dauergrabpflege-bayern.de Grabpflege – Dauergrabpflege © Bund Deutscher Friedhofsgärtner, Bonn

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