Seniorenwegweiser Kulmbach

3. Wohnen & Pflege im Alter 50 Die Leistungen der Pflegeversicherung Entsprechend dem vom MDK festgestellten Pflegegrad (siehe Seite 48) gewährt die Pflegeversiche- rung unterschiedliche Leistungen in den verschiedenen Bereichen. 1. Leistungen im häuslichen Bereich Pflegegeld Pflegebedürftige, die privat von Angehörigen oder Freunden – also nicht von einem professionellen Pflegedienst – gepflegt werden, erhalten Pflege- geld. Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes rich- tet sich nach dem festgestellten Pflegegrad (zwei bis fünf). Die Beträge können Sie der Tabelle auf Seite 51 entnehmen. Pflegesachleistungen Wer pflegebedürftig ist und weiterhin zu Hause lebt, kann für die Pflege einen anerkannten Pflegedienst engagieren und erhält dann die sogenannte „Pfle- gesachleistung“. Das heißt, der Pflegedienst rech- net seine Einsätze bis zu bestimmten Höchstsätzen direkt mit der Pflegeversicherung ab. Die Höchst- sätze in den jeweiligen Pflegegraden können Sie der Tabelle auf Seite 51 entnehmen. Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch in unterschiedlicher Form miteinander kombiniert werden. Ausführliche Informationen über die ver- schiedenen Möglichkeiten erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Einheitlicher Entlastungsbetrag ambulant Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben An­ spruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Dieser kann z.B. →

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