Seniorenwegweiser Kulmbach

3. Wohnen & Pflege im Alter 48 Dank dem medizinischen Fortschritt steigt die Lebenserwartung – wir leben länger, sind gesünder und mobiler als die Generationen vor uns. Auf der anderen Seite erhöht sich mit zunehmendem Alter das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die soziale Pfle- geversicherung wurde im Jahr 1995 eingeführt, um die finanzielle Belastung abzumildern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht. Insgesamt benötigen derzeit etwa 2,7 Millionen Menschen in Deutsch- land Pflege. Leistungen werden nur auf Antrag gewährt! Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhal- ten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dabei gilt Pflegekasse = Krankenkasse. Den Antrag kann auch ein Famili- enangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter stel- len, sofern er dazu bevollmächtigt wird. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürf- tigkeit. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt dort durch Gutachter des Medizinischen Dienstes MEDICPROOF. Das Begutachtungsverfahren Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade, in denen unter- schiedliche Leistungen gewährt werden. Für die Bestimmung des Pflegegrades betrachtet der Gut- achter sechs verschiedene Lebensbereiche (siehe Die 5 Pflegegrade PG 1 Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (Geringe Beeinträchtigung der Selbst- ständigkeit oder der Fähigkeiten) PG 2 Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) PG 3 Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (Schwere Beeinträchtigung der Selbst- ständigkeit oder der Fähigkeiten) PG 4 Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) PG 5 Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) Die Pflegeversicherung

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