Seniorenwegweiser Kulmbach

3. Wohnen & Pflege im Alter 44 Der Begriff „Kurzzeitpflege“ steht für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in einer stationären Pfle- geeinrichtung. Das Angebot der Kurzzeitpflege wird z.B. in Anspruch genommen, wenn die Pflegeper- son in Urlaub fährt, selbst erkrankt oder die Pflege zu Hause noch nicht möglich ist bzw. nur vorüber- gehend erforderlich ist. In Stadt und Landkreis Kulmbach bieten einige Pflegeheime Kurzzeitpflegeplätze an. Die Kontakt- daten finden Sie in der Aufstellung ab Seite 47. Pflegebedürftige, die mindestens dem Pflegegrad zwei zugeordnet sind, haben Anspruch auf Leistun- gen der Pflegeversicherung. Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie auf Seite 54. Tagespflege Kurzzeitpflege Tagespflege kommt für pflegebedürftige Menschen in Betracht, deren Pflege und Betreuung tagsüber nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häus- lichen Pflege und Betreuung erforderlich ist. Das Angebot der Tagespflege bietet für Pflegebe- dürftige und Angehörige gleichermaßen Vorteile. Pflegende Angehörige können die so gewonnenen Freiräume für Beruf und Familie nutzen. Die Pfle- gebedürftigen erhalten tagsüber die notwendige Pflege und verbringen den Abend und das Wochen- ende in dem gewohnten häuslichen Umfeld. Sofern die Einstufung in einen Pflegegrad (2 bis 5) vor- liegt, werden pflegebedingte Kosten bis zu einer gewissen Höhe von der Pflegekasse übernommen (siehe Seite 51) . Informationen über Angebote der Tagespflege finden Sie in der Aufstellung der stationären Einrichtungen in Stadt und Landkreis Kulmbach ab Seite 47. © victor69 | 123rf.com

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