Seniorenwegweiser Kulmbach

2. Beratung und Information 28 Wohngeld Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der von Bund und Land getragen wird. Es wird Mie- tern, Heimbewohnern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete beziehungsweise Belas- tung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haushaltes überfordert. Wohngeld gibt es als Miet- zuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: » » Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, » » der Höhe des Familieneinkommens, » » der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Kulmbach. Die Bearbeitung erfolgt im Landratsamt. Stadtverwaltung Kulmbach - Bürgerbüro Marktplatz 1, 95326 Kulmbach Tel. (09221) 940-450, -452, -453, 455 Landratsamt Kulmbach Soziale Angelegenheiten Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach Tel. (09221) 707-221, -229 Information Rundfunkgebührenbefreiung Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsiche- rung imAlter und bei Erwerbsminderung erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkgebühren- pflicht befreien lassen. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen, die dort dauerhaft betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Antragsformulare für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie im Bür- gerbüro der Stadt Kulmbach oder im Internet unter: www.rundfunkbeitrag.de .

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