Seniorenwegweiser Kulmbach
2. Beratung und Information 26 Wer hat Anspruch? Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prüfen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Ren- tenversicherung erreicht haben und Ihr gesam- tes monatliches Einkommen weniger als 823 Euro beträgt. Dies gilt ebenso, wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Welche Leistungen enthält die Grundsicherung? Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören: » » Ausgaben für Ihren notwendigen Lebensunter- halt – angepasst an Ihren Familienstand und Ihre Haushaltsführung » » Aufwendungen für Ihre Unterkunft – dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizung » » Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe » » Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie für Schwerbehinderte » » Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen Was wird angerechnet? Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe-oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemein- schaft leben, und für eingetragene Lebenspartner. Wo wird die Grundsicherung beantragt? Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Kulmbach. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Amt für Soziale Angelegenheiten im Landratsamt. Wichtig! Die Leistung wird grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt. Danach werden Ihre Verhältnisse erneut überprüft und es erfolgt die Weiterbewilligung. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen aus der Grundsicherung nicht rückwirkend erfolgen. Daher ist ein rechtzeitiger Antrag besonders notwendig. Ausführliche Informationen zu den Leistungen und der Antragstellung sowie eventuell in Frage kom- Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. Im Unterschied zur Sozialhilfe ist die Grund- sicherung jedoch unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, sofern dieses 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Grundsicherung im Alter
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